Jochen Große , Baulaser & Nivelliertechnik
                                             

Aufbewahrung unreparierter Geräte

Bitte haben sie dafür Verständnis,
das wir ihre Geräte nicht ewig aufbewahren/lagern können.
Darum haben wir dafür 2 bzw 4 Wochen Fristen.


Auszugsweise dazu die Passagen aus unserer AGB.

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§ 5.1. Kostenvoranschläge (nachfolgend KVA genannt):
KVA´s sind bedingt durch die Komplexität der Geräte
in Höhe von 25,-- oder 50,-- Euro  (je nach Aufwand)  zzgl Rückversandkosten, kostenpflichtig
(Diese beinhaltet die Aufwendungen für die,Überprüfungs- bzw. Zerlegungs-,
Montage- und Schreibaufwendungen).
Diese KVA-Kosten werden bei einer Auftragserteilung nicht erhoben.
Davon abweichendes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
durch die Fa. Grosse, ein Anrecht auf Gewohnheit besteht nicht.
Die KVA - Preisbindung beträgt maximal 10 Tage.
Nach dieser Frist wird keine Gewähr für Preiserhöhungen oder überlagerte Akkus gegeben.
Ferner verliert unser KVA nach unreparierter Rücksendung der Ware / Artikels seine Gültigkeit.
Die bei der Erstellung des KVA nicht bekannten Fehler die bei einer
Reparaturdurchführung auftreten oder festgestellt werden trägt der Auftraggeber.
Diese neuen Kosten werden aber bei Reparaturdurchführung
durch einen neuen kostenlosen KVA dem Kunden mitgeteilt.
Sofern der Auftraggeber nicht über das weitere Vorgehen
mit dem zu reparierenden Gerät die Fa. Große informiert,
beträgt die Aufbewahrungsfrist des überreichten Gerätes 2 Wochen ab KVA-Erstellung.
Nach dieser Frist kann die Fa. Große davon ausgehen,
dass das Gerät nicht repariert werden soll.
Um zusätzliche Kosten zu vermeiden,
wird nach diesem Zeitpunkt das Gerät und dessen Zubehöhr
dem Kunden unangekündigt zurück gesendet
(auch wenn das Gerät persönlich abgegeben wurde)
und die Versandkosten und KVA-Kosten berechnet.
§ 5.2. unreparierte Geräte / Aufbewahrungsfrist:
Sofern wir wegen der schwere oder zu erwartenden unwirtschaftlichen Instandsetzung
keinen Kostenvoranschlag erstellt haben,
sondern nur eine Mitteilung darüber abgegeben haben und wir nach 4 Wochen keine Rückmeldung zu den Artikel/Gerät erhalten haben,
gehen wir davon aus, das der Kunde kein Interesse mehr daran hat.
Darum gehen wir dann
(Interessenverlust des Besitzers/Kunden)
davon aus, das Artikel/Gerät Herrenlos ist und diese in den Besitz der Firma Große gehen.
Defekte Geräte die sich in unserem Besitz befinden werden unverzüglich verschrottet.
Eine Information/Ankündigung/Erinnerung erfolgt von uns nicht.
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